Hygienekonzept
Die Durchführung des Präsenzunterrichtes orientiert sich an den Vorgaben der Bundesregierung, der Niedersächsischen Landesregierung und an den Vorgaben der Stadt Osnabrück.
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In der aktuellen, niedersachsenweit ausgerufenen Warnstufe 2 gilt für alle unsere Unterrichte die 2G-Regel.
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Für Veranstaltungen außerhalb des regulären Lehrbetriebes ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen gilt die 2G+ Regel und das dauerhafte Tragen einer FFP2-Maske.
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Der Präsenzunterricht findet unter den im Folgenden benannten Sicherheitsvorkehrungen statt:
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Eltern sollen die Arbeitsräume nach Möglichkeit nicht betreten, sondern die Kinder draußen übergeben (gilt nicht für ästhetische Frühförderung mit Begleitung), um Begegnungsverkehr zu vermeiden. Die Kursleitung holt die Teilnehmer:innen draußen ab.
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Es gilt die 2G Regel: Teilnehmende an Kursen müssen grundsätzlich geimpft oder genesen sein. Die Dokumente werden beim ersten Besuch überprüft.
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Kinder bis zum 18. Lebensjahr und Personen, die einen medizinischen Nachweis vorlegen sind von der 2G und 2G+ Regel ausgenommen.
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Für alle Kursteilnehmer:innen und Besucher:innen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten Pflicht. Besucher:innen nach Vollendung des 14. Lebensjahres müssen eine FFP2-Maske tragen. Kinder ab 6 Jahren dürfen auch OP-Masken oder sogenannte Alltagsmasken tragen. Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, haben keine Maskenpflicht. Personen, die gemäß § 3 Abs. 6 der Nds. Corona-Verordnung eine dem Tragen entgegenstehende körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung nachweisen können, sind vom Tragen einer Maske ausgenommen.
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Bei Infekten mit einem erhöhten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur, Fieber) dürfen Teilnehmer:innen nicht an den Kursen teilnehmen.
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Ein Abstand von 1,5 m soll eingehalten werden bei Angeboten für Erwachsene und Kindern über 12 Jahre. Bei jüngeren Kursteilnehmern soll nach Möglichkeit auf Abstand geachtet werden.
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Während des Kurses mit eingehaltenem Abstand braucht keine Maske am Platz getragen zu werden.
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Kursteilnehmer:innen müssen nach Betreten und vor Verlassen des Raumes die Hände gründlich waschen oder desinfizieren.
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Im Eingangs- und Sanitärbereich wird Reinigungs-/ Desinfektionsmittel bereitgehalten; statt Stoffhandtüchern stehen Papierhandtücher in ausreichender Menge zur Verfügung. Eine regelmäßige Handhygiene ist selbstverständlich.
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Kittel sollen (sofern erforderlich) durch die Teilnehmer:innen mitgebracht werden.
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In den Kursen sollen keine Lebensmittel verteilt werden. Mitgebrachte Getränke dürfen verzehrt werden.
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Kursteilnehmer:innen werden angehalten in die Armbeuge zu nießen.
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Die Räumlichkeiten werden vor, nach und während der Kurse/Angebote ausgiebig gelüftet.
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Arbeitsflächen, Lichtschalter, Türgriffe und Werkzeuge müssen – sofern benutzt – nach dem Kurs mit handelsüblichen Reinigungsmitteln gereinigt werden. Die gemeinsame Nutzung von Werkzeug und Material soll vermieden werden. Die Gesamtreinigung der Unterrichtsräume erfolgt regelmäßig.
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Alle Schüler:innen eines Bildungsangebotes müssen aufgrund der Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten namentlich einschließlich vollständiger Anschrift und Telefonnummer über die Anwesenheitslisten erfasst werden. Für individuell angemeldete Teilnehmer:innen im KunstSprung und für Schulklassen liegen diese Daten vor, so dass nur die Anwesenheit dokumentiert werden muss.
Besucher:innen einer Veranstaltung werden gebeten die vorliegenden Meldeformulare auszufüllen.
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In Kursangeboten wird eine Teilnehmerzahl von 16 + Kursleitung nicht überschritten (gilt nicht für Ästhetische Frühförderung mit Begleitung oder geschlossene Gruppen /Kohorten).
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Die Hygienerichtlinien orientieren sich an den in Schulen geltenden Regeln.
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Die grundlegenden Verhaltensregeln werden an der Eingangstür ausgehängt.
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Bei Veranstaltungen nach 2G+ müssen die Teilnehmenden ab 18 Jahren einen negativen Test auf eine Corona-Viruns SARS-CoV-2-Infektion vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Test muss von einem Testzentrum bestätigt sein. Geboosterte Teilnehmende müssen sich nicht testen. Es wird aber eine Testung empfohlen.
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Bezug:
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Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) (Stand vom 24. November 2021)
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Rahmen-Hygieneplan Corona Schule des Niedersächsischen Kultusministeriums (Stand 08.01.2021)
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Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesstätten (Stand vom 05.03.2021)
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Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Stand vom 22.04.2021)