top of page

Hygienekonzept

KunstSprung - Hinweise Infektionsschutz

Die Durchführung des Präsenzunterrichtes orientiert sich an den Vorgaben der Bundesregierung, der Niedersächsischen Landesregierung und an den Vorgaben der Stadt Osnabrück.

​

In der aktuellen, niedersachsenweit ausgerufenen Warnstufe 2 gilt für alle unsere Unterrichte die 2G-Regel.

​

Für Veranstaltungen außerhalb des regulären Lehrbetriebes ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen gilt die 2G+ Regel und das dauerhafte Tragen einer FFP2-Maske.

​

Der Präsenzunterricht findet unter den im Folgenden benannten Sicherheitsvorkehrungen statt:

​

  1. Eltern sollen die Arbeitsräume nach Möglichkeit nicht betreten, sondern die Kinder draußen übergeben (gilt nicht für ästhetische Frühförderung mit Begleitung), um Begegnungsverkehr zu vermeiden. Die Kursleitung holt die Teilnehmer:innen draußen ab.
     

  2. Es gilt die 2G Regel: Teilnehmende an Kursen müssen grundsätzlich geimpft oder genesen sein. Die Dokumente werden beim ersten Besuch überprüft.
     

  3. Kinder bis zum 18. Lebensjahr und Personen, die einen medizinischen Nachweis vorlegen sind von der 2G und 2G+ Regel ausgenommen.
     

  4. Für alle Kursteilnehmer:innen und Besucher:innen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten Pflicht. Besucher:innen nach Vollendung des 14. Lebensjahres müssen eine FFP2-Maske tragen. Kinder ab 6 Jahren dürfen auch OP-Masken oder sogenannte Alltagsmasken tragen. Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, haben keine Maskenpflicht. Personen, die gemäß § 3 Abs. 6 der Nds. Corona-Verordnung eine dem Tragen entgegenstehende körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung nachweisen können, sind vom Tragen einer Maske ausgenommen.
     

  5. Bei Infekten mit einem erhöhten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur, Fieber) dürfen Teilnehmer:innen nicht an den Kursen teilnehmen. 
     

  6. Ein Abstand von 1,5 m soll eingehalten werden bei Angeboten für Erwachsene und Kindern über 12 Jahre. Bei jüngeren Kursteilnehmern soll nach Möglichkeit auf Abstand geachtet werden. 
     

  7. Während des Kurses mit eingehaltenem Abstand braucht keine Maske am Platz getragen zu werden.
     

  8. Kursteilnehmer:innen müssen nach Betreten und vor Verlassen des Raumes die Hände gründlich waschen oder desinfizieren. 
     

  9. Im Eingangs- und Sanitärbereich wird Reinigungs-/ Desinfektionsmittel bereitgehalten; statt Stoffhandtüchern stehen Papierhandtücher in ausreichender Menge zur Verfügung. Eine regelmäßige Handhygiene ist selbstverständlich.
     

  10. Kittel sollen (sofern erforderlich) durch die Teilnehmer:innen mitgebracht werden. 
     

  11. In den Kursen sollen keine Lebensmittel verteilt werden. Mitgebrachte Getränke dürfen verzehrt werden. 
     

  12. Kursteilnehmer:innen werden angehalten in die Armbeuge zu nießen. 
     

  13. Die Räumlichkeiten werden vor, nach und während der Kurse/Angebote ausgiebig gelüftet.
     

  14. Arbeitsflächen, Lichtschalter, Türgriffe und Werkzeuge müssen – sofern benutzt – nach dem Kurs mit handelsüblichen Reinigungsmitteln gereinigt werden. Die gemeinsame Nutzung von Werkzeug und Material soll vermieden werden. Die Gesamtreinigung der Unterrichtsräume erfolgt regelmäßig. 
     

  15. Alle Schüler:innen eines Bildungsangebotes müssen aufgrund der Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten namentlich einschließlich vollständiger Anschrift und Telefonnummer über die Anwesenheitslisten erfasst werden. Für individuell angemeldete Teilnehmer:innen im KunstSprung und für Schulklassen liegen diese Daten vor, so dass nur die Anwesenheit dokumentiert werden muss.
    Besucher:innen einer Veranstaltung werden gebeten die vorliegenden Meldeformulare auszufüllen.
     

  16. In Kursangeboten wird eine Teilnehmerzahl von 16 + Kursleitung nicht überschritten (gilt nicht für Ästhetische Frühförderung mit Begleitung oder geschlossene Gruppen /Kohorten).
     

  17. Die Hygienerichtlinien orientieren sich an den in Schulen geltenden Regeln.
     

  18. Die grundlegenden Verhaltensregeln werden an der Eingangstür ausgehängt.
     

  19. Bei Veranstaltungen nach 2G+ müssen die Teilnehmenden ab 18 Jahren einen negativen Test auf eine Corona-Viruns SARS-CoV-2-Infektion vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Test muss von einem Testzentrum bestätigt sein. Geboosterte Teilnehmende müssen sich nicht testen. Es wird aber eine Testung empfohlen.

​

Bezug:

  • Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) (Stand vom 24. November 2021)

  • Rahmen-Hygieneplan Corona Schule des Niedersächsischen Kultusministeriums (Stand 08.01.2021)

  • Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesstätten (Stand vom 05.03.2021)

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Stand vom 22.04.2021)

bottom of page